meldepflichtige Krankheiten
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Informationen zu meldepflichtige Krankheiten
Gerade in der kalten Jahreszeit können sich ansteckende Krankheiten besonders schnell ausbreiten. Zum Schutz vor Infektionen hat der Gesetzgeber daher Regelungen erlassen, die dem Gesundheitsschutz aller Beteiligten in Gemeinschaftseinrichtungen dienen sollen.
Hierzu gehört auch die Pflicht, bestimmte Erkrankungen zu melden.
Neben dem Befall mit Kopfläusen gibt es zahlreiche weitere meldepflichtige Erkrankung. Meist handelt es sich dabei um Krankheiten, die hochansteckend sind oder besondere Gefahren (z. B. für schwangere Lehrkräfte) mit sich bringen.
>>Hier<< finden Sie den entsprechenden Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit allen meldepflichtigen Erkrankungen.
Falls eine der benannten Erkrankungen auftreten sollte, bitten wir um umgehende Meldung zum Schutz aller Beteiligten.