Aufgaben des Elternbeirates
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Elternbeirat
Bedeutung und Aufgaben
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten (Eltern) der Schülerinnen und Schüler.
Aufgabe des Elternbeirates ist es unter anderem:
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- bei der Durchführung von Veranstaltungen mitzuwirken.
Schulleitung, Elternbeirat und Schülermitverantwortung arbeiten im Sinn der Schulentwicklung zusammen.
Allgemeines zum Elternbeirat:
- Die Amtszeit beträgt an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates.
- Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit
- Ablauf der Amtszeit,
- Ausscheiden des Kindes aus der Schule,
- Niederlegung des Amtes.
- Die Tätigkeit als Mitglied des Elternbeirates ist ehrenamtlich.
- Der Elternbeirat tagt nicht öffentlich.
- Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist.
- Der Vorsitzende beruft den Elternbeirat nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch dreimal
im Jahr.
- Die Mitglieder des Elternbeirates haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei
ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.