Smartwatches
Unterricht
Smartwatches in der Schule
Schulrechtlich fallen Smartwatches in die gleiche Kategorie wie Mobiltelefone (BayEUG Art. 56):
„Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
Bitte geben Sie Ihrem Kind grundsätzlich keine Uhr mit Telefonfunktion mit in die Schule.
Beachten Sie bitte unbedingt auch, dass viele der hierzulande verkauften Modelle nicht nur auf
dem Schulgelände verboten sind, sondern keine Betriebserlaubnis der Bundesnetzagentur haben
und damit einem grundsätzlichen Verbot unterliegen. Dies betrifft insbesondere die Modelle, die
über eine Abhörfunktion (oft bezeichnet als "voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way
conversation") verfügen.
>>Hier<< finden Sie eine entsprechende Verbraucherinformation der
Bundesnetzagentur zu besagten Geräten.